Die Umzugshelfer für Pflegebedürftige: Der Paragraph 40 Sozialgesetzbuch XI, Absatz 4 regelt alle Fragen, die mit Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zusammenhängen. Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, ändert sich vieles.
Die Umzugshelfer sind für Sie da! Erledigungen, die vor einiger Zeit noch alltäglich waren, gehen auf einmal schwerer bzw. vielleicht nicht mehr von der Hand. Oftmals stellt ein Umzug die einzige Lösung dar, um die gewohnte Eigenständigkeit zu wahren.
Umzugshelfer – Der Gesetzgebert fördert diesen Umzug und wir helfen Ihnen dabei!
Umzüge für Pflegebedürftige mit Pflegegrad – Im hohen Alter, kommt oftmals ein Pflegegrad hinzu, und ein Umzug kann die Lebensbedingungen entscheidend verbessern. Suchen Sie ein Umzugsunternehmen Rügen oder Umzugsunternehmen Greifswald ? Ebert Umzüge ist für Sie da. Rufen Sie uns gerne an!
Umzugshelfer - Rundum-Sorglos-Umzug
- Ein- und Auspackservice (von Wohnung zu Wohnung)
- Grundmontagen (wie Kleiderschränke, Betten, Waschmaschinen)
- Bohr- und Dübelarbeiten (für Lampen, Schuhschränke, Regale, Garderoben, Spiegel, Badschränke, Badaccessoires, Gardinenstangen, Bilder, Kippsicherungen für schmale Schränke u.v.m.)
Rundum-Sorglos-Umzug
- Ein- und Auspackservice (von Wohnung zu Wohnung)
- Grundmontagen (wie Kleiderschränke, Betten, Waschmaschinen)
- Bohr- und Dübelarbeiten (für Lampen, Schuhschränke, Regale, Garderoben, Spiegel, Badschränke, Badaccessoires, Gardinenstangen, Bilder, Kippsicherungen für schmale Schränke u.v.m.)
Alles aus einer Hand
- Wir beräumen Ihre Wohnung komplett und entfernen bei Bedarf die Auslegware. (Wenn nicht professionell verklebt).
- Wir kümmern uns um Keller und Dachboden und bereiten Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zwecks Übergabe oder Verkauf besenrein vor.
- Verwertbare Möbel, die nicht in das neue Zuhause passen, können nach Besichtigung ggf. angerechnet werden.
Alles aus einer Hand
- Wir beräumen Ihre Wohnung komplett und entfernen bei Bedarf die Auslegware. (Wenn nicht professionell verklebt).
- Wir kümmern uns um Keller und Dachboden und bereiten Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zwecks Übergabe oder Verkauf besenrein vor.
- Verwertbare Möbel, die nicht in das neue Zuhause passen, können nach Besichtigung ggf. angerechnet werden.
Perfekte Vorbereitung
- Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung Ihres Umzugs
- Ausführliche, kompetente und individuelle Beratung
Perfekte Vorbereitung
- Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung Ihres Umzugs
- Ausführliche, kompetente und individuelle Beratung
Umzugshelfer sind da: Umzug statt Umbau
In vielen Fällen ist ein Umbau der Wohnung vonnöten, um weiter selbstständig bleiben zu können. Dass es sich hierbei um ein kostspieliges Unterfangen handeln kann, dürfte klar sein. Umso besser, wenn die Betroffenen ihre Rechte kennen. Alternativ kann der Pflegebedürftige im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung einen kompletten Umzug in eine altersgerechte Wohnung beantragen, in der schon alle Voraussetzungen für ein barrierefreies Wohnen gegeben sind. Baumaßnahmen in der alten Wohnung erübrigen sich in diesem Fall. Hierbei sind verschiedenste Wohnformen wie Eigentumswohnung, Mietwohnung, Wohnung im Betreuten Wohnen, ein Zimmer in Betreuten Wohngruppen etc. förderbar. Wichtig ist der Abschluss eines gesonderten, eigenen Mietvertrages (entfällt bei eigengenutztem Wohnraum). Ebert Umzüge – das Umzugsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern – wir helfen gerne!
Haben Sie Fragen dazu?
Rufen Sie Ihre Umzugshelfer an!
Umzugshelfer – Unterstützung beim Umzug durch die Pflegekasse
Ihre Umzugshelfer von A bis Z. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können der Umzug oder die notwendigen Umbauten von der Pflegekasse mit Zuschüssen unterstützt werden. Über allem steht hierbei das Ziel, die häusliche Pflege zu erleichtern, eine Überforderung des Pflegepersonals zu verhindern und eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen. Einzelpersonen können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, mit maximal 4.000 Euro unterstützt werden. Der Maximalbetrag für Wohngemeinschaften liegt bei 16.000 Euro.
Anträge auf Verbesserung des Wohnumfeldes sind unter der jeweiligen Hotline der Pflegekassen telefonisch bestellbar. Der Antrag kommt einige Tage später per Post ins Haus. Das Ausfüllen des 2 – seitigen Formulars ist einfach. Zusammen mit einem Kostenvoranschlag für die jeweilige Maßnahme wird der ausgefüllte und unterschriebene Antrag zur Pflegekasse zurückgesendet. Normalerweise erhält dann der Pflegebedürftige die Bewilligung nach 3-4 Wochen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wichtig ist unter anderem, dass:
- der Gegenstand des Antrags die häusliche Pflege ermöglicht bzw. vereinfacht
- ein hohes Maß an Selbstständigkeit gewahrt bleibt oder erreicht wird
- Ein Pflegegrad vorliegt
Ob nun Umzug oder Umbaumaßnahmen in der Wohnung, alle Maßnahmen laufen unter der Bezeichnung „Verbesserung des Wohnumfeldes“. Die Einordnung in einen Pflegegrad und die Beantragung der Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse sind Grundvoraussetzung für die Förderung. Die geplanten Veränderungen müssen aus Maßnahmen in der Wohnung bzw. dem Haushalt des Antragstellers bestehen. Wichtig ist zudem auch, dass weitere Maßnahmen beantragt werden können, wenn sich die Pflegesituation der Betroffenen ändert. Ansprechpartner für alle Anträge (und mögliche Fragen) ist die Pflegekasse. Sie kann auch das Recht nutzen, den MDK zu beauftragen, eine Einschätzung über die Pflegesituation vor Ort abzugeben.
Wir helfen Ihnen – und das in ganz Mecklenburg:
Wir sind nicht nur im Umkreis Greifswald unterwegs, sondern können Sie bei Ihrem Umzug mit Pflegegrad unter anderem in Greifswald, Wolgast, Anklam, Grimmen, Altentreptow, Gnoien, Malchin, Stavenhagen, Ribnitz-Damgarten, Bad Sülze, Insel Rügen, Insel Usedom oder Rostock unterstützen.
Wenn die Pflegekasse „Nein!“ sagt…
Eventuell zeigt es sich im Zuge der Antragsstellung, dass die Pflegekasse die beantragten Maßnahmen nicht oder unzureichend unterstützt. In diesem Fall ist es ratsam, weitere Stellen wie beispielsweise:
- Widerspruchsstelle der Pflegekassen
- örtlichen Pflegestützpunkte
- das Sozialamt
- das Integrationsamt
zu kontaktieren. In vielen Städten und Gemeinden wurden Beratungsabteilungen (so genannte Pflegestützpunkte) ins Leben gerufen, die sich auch mit dem umfassenden Bereich der Wohnumfeldverbesserung befassen. Sie helfen bei grundlegenden Fragen weiter und geben mitunter wertvolle Tipps, wie der Umbau/Umzug realisiert und finanziert werden kann.