Seniorenumzug – Zuschuss von Krankenkasse & Pflegekasse

Wer für einen Seniorenumzug Zuschüsse von den Pflegekassen oder den Ämtern benötigt, sollte sich frühzeitig um die entsprechenden Anträge kümmern. Sie müssen bei allen Leistungsträgern vor dem Auftrag an ein Umzugsunternehmen gestellt werden, denn es handelt sich um sogenannte Nachfrageleistungen. In einigen Fällen müssen die Träger sogar dem Abschluss eines neuen Mietvertrags zustimmen. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Thema Seniorenumzug Zuschuss für Sie zusammengetragen.

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Seniorenumzug: Zuschuss von der Pflegekasse

Zuschüsse für den Seniorenumzug gewährt die zuständige (gesetzliche) Pflegekasse auf der Grundlage des Paragrafen 40 des SGB XI. Relevant ist dort der Absatz 4. Er besagt, dass bei der erfolgten Gewährung eines Pflegegrads (früher Pflegestufe genannt), Verbesserungen des Wohnumfeld mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftige Person bezuschusst werden können. Bei Wohngemeinschaften mit mehreren Personen mit Pflegegrad sind die Zuschüsse für Seniorenumzüge auf maximal 16.000 Euro beschränkt. Diese Grenze gilt auch dann, wenn mehr als vier Pflegebedürftige als Wohngemeinschaft umziehen wollen.

Welche Voraussetzungen gelten für Zuschüsse für Seniorenumzüge?

Beim Seniorenumzug ist der Zuschuss der Pflegekasse unter verschiedenen Gesichtspunkten möglich. Als Verbesserung des Wohnumfelds gilt beispielsweise der Umzug in eine barrierefreie Wohnung bei Menschen mit Gehbehinderungen aller Art. Auch für Seniorenumzüge in Anlagen des betreuten Wohnens sowie in eine Betreute Wohngruppe können die Zuschüsse nach dem Paragrafen 40 SGB XI gewährt werden. Das gilt genauso für den Fall, dass Pflegebedürftige von einer eigenen Wohnung beispielsweise in eine barrierefreie, altersgerechte Einliegerwohnung im Haus ihrer Kinder oder Enkel umziehen möchten und in der Folge ein Teil der notwendigen Betreuung von den Angehörigen übernommen wird. Die Bildung sogenannter Pflege-Wohngemeinschaften ist ebenfalls zuschussfähig, weil sich dadurch der auf den Einzelnen entfallende Anteil der Pflegekosten und am Ende die von den Pflegekassen zu tragenden Aufwendungen für die gesamte Pflege-WG reduzieren.

Seniorenumzug Zuschuss: Was gibt es ohne Pflegegrad?

Wer sich zu den Senioren im arbeitsfähigen Alter zählt und Leistungen vom Jobcenter bezieht, darf sich unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls über einen Zuschuss zum Seniorenumzug freuen. Das gilt auch dann, wenn kein Pflegegrad zuerkannt wurde, denn das Jobcenter gewährt auf der Basis des Paragrafen 22 des SGB II Umzugszuschüsse. Sie kommen beispielsweise in Frage, wenn der Umzug zur Aufnahme eines den vorhandenen Restfähigkeiten entsprechenden Jobs erforderlich ist. Wer Hartz IV bezieht, kann auch dann auf Kosten des Jobcenters umziehen, wenn eine körperliche Einschränkung nachgewiesen ist, die beispielsweise das Erreichen einer Wohnung in den oberen Etagen nicht mehr möglich macht. Solche Fallkonstellationen ergeben sich häufig während der Zeit der Bearbeitung von Anträgen auf die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente. Feste Grenzen für den Seniorenumzug Zuschuss gibt es an dieser Stelle nicht. Stattdessen sind die Hilfsbedürftigen dazu verpflichtet, Kostenvoranschläge von mehreren Umzugsunternehmen vorzulegen.

Zuschuss zum Seniorenumzug: Was gilt bei Bezug der Grundsicherung?

Es ist leider eine traurige Tatsache, dass viele Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten so niedrig sind, dass die Betroffenen nicht ohne eine Ergänzung durch die Grundsicherung auskommen. Auch dazu finden sich Regelungen zum Seniorenumzug Zuschuss im SGB XII. Maßgebliche Rechtsnorm ist der dortige Paragraf 35, der besagt, dass Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung des Trägers der Sozialhilfe übernommen werden können. Eine Präzisierung der Voraussetzungen findet sich dort allerdings nicht. Sie entsprechen grundlegend den Regeln, die auch für Umzugszuschüsse beim Bezug von Hartz IV gelten. Das heißt, bei einem wegen körperlicher Einschränkungen notwendigen Umzug ist für die Gewährung der Zuschüsse ein ärztliches Attest notwendig, falls diese Einschränkungen nicht bereits über die Zuerkennung eines GdB (Grads der Behinderung) zweifelsfrei dokumentiert wurden.

Was kommt noch als Seniorenumzug-Zuschuss in Frage?

Zu all diesen Möglichkeiten gesellt sich die Chance, unter bestimmten Umständen einen Seniorenumzug-Zuschuss aus den Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe zu erhalten. Sind die Eltern eines Kindes außerstande, den Erziehungs- und Betreuungsaufgaben in angemessener Weise nachzukommen, muss das zuständige Jugendamt für eine geeignete Form der anderweitigen Betreuung sorgen. Maßgeblich dafür sind die Bestimmungen des SGB VIII. Wer seine Enkel/-innen in einem solchen Fall im Rahmen einer Vollzeitpflege bei sich aufnimmt, kann nach dem SGB VIII auch einen Zuschuss für einen Seniorenumzug in eine größere Wohnung vom Jugendamt erhalten. Dafür muss die Ausübung der Betreuung nach den Bestimmungen des Paragrafen 33 des SGB VIII jedoch auf Dauer angelegt sein.

Fazit: Wer einen Seniorenumzug-Zuschuss benötigt, hat mehrere Möglichkeiten, eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Die Kundenberater unseres Umzugsunternehmens helfen Ihnen bei Bedarf gern bei der Stellung der notwendigen Anträge.