Fakten & Tipps

Die gute Nachricht lautet, dass in Deutschland das Thema Zuschuss Umzug Schwerbehinderte in der Gesetzgebung schon seit längerer Zeit eine wichtige Rolle spielt. Wer sich mit den Folgen körperlicher Beeinträchtigungen plagt, muss die Kosten für einen Umzug nicht allein aufbringen. Jede andere Regelung wäre auch sehr fatal, denn für behinderte Menschen kommt meist nur ein Full-Service-Umzug in Frage, weil sie nicht mehr in der Lage sind, selbst mit zupacken zu können. Sie wollen Umzugszuschüsse für Schwerbehinderte beantragen? Wir erklären Ihnen, wie es geht.

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Umzugszuschüsse: Reicht eine anerkannte Schwerbehinderung aus?

Bei knapp 8 Millionen Menschen in Deutschland liegt eine Schwerbehinderung vor. Das heißt, ihnen wurde durch die zuständigen Versorgungsämter ein Grad der Behinderung (kurz GdB) von mindestens 50 zuerkannt. Diese Anerkennung führt jedoch leider nicht automatisch dazu, dass die Betroffenen Anspruch auf Leistungen der Kategorie Zuschuss Umzug Schwerbehinderte haben. Stattdessen gewährt „Vater Staat“ dafür zusätzliche Steuerfreibeträge (Behindertenpauschbetrag) und einen besonderen Kündigungsschutz sowie beispielsweise vergünstigte ÖPNV-Jahreskarten.

Doch auch hier gibt es eine gute Nachricht, denn zumindest gibt es einen Zuschuss Umzug Schwerbehinderte ohne Pflegegrad „durchs Hintertürchen“. Sie lohnt sich allerdings nur dann, wenn die Betroffenen Einkommenssteuer zahlen müssen. In diesen Fällen können die Umzugskosten als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Dafür ist ein ärztliches Attest erforderlich. Einigen Finanzämtern reicht sogar eine Kopie des Schwerbehindertenausweises. Die Kosten für den von uns für Schwerbehinderte empfohlenen Full-Service-Umzug minimieren das zu versteuernde Einkommen. Das heißt, die konkrete Höhe der Umzugskostenzuschüsse durch eine verringerte Steuerlast hängt unmittelbar vom persönlichen Steuersatz ab.

Zuschuss Umzug Schwerbehinderte: Vollerstattung bei Pflegebedürftigkeit

Bereits der Pflegegrad 1 reicht aus, um einen Umzugszuschuss für Schwerbehinderte bis zu einer maximalen Höhe von 4.000 Euro zu erhalten. Das leitet sich aus den Bestimmungen des Paragrafen 40 des SGB XI ab, der neben den Pflegehilfsmitteln auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen regelt. Der Zuschuss Umzug Schwerbehinderte nach dieser Rechtsnorm zielt darauf ab, den notwendigen Unterstützungsbedarf durch eine barrierefreie Wohnsituation gering zu halten. Außerdem tragen die dort verankerten Zuschüsse dazu bei, die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden überhaupt erst möglich zu machen und einen Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu vermeiden. Die Schlussfolgerung lautet, dass es eine sinnvolle Vorgehensweise ist, nach der Feststellung einer Schwerbehinderung einen Antrag auf die Zuerkennung eines Pflegegrads zu stellen.

Umzugszuschüsse für Schwerbehinderte sind Nachfrageleistungen!

Weder die Anerkennung einer Schwerbehinderung und eines Pflegegrads noch die Gewährung der direkten und indirekten Umzugszuschüsse geschehen automatisch. In allen drei Fällen handelt es sich um sogenannte Nachfrageleistungen. Das heißt, die Betroffenen müssen selbst aktiv werden, indem sie sich informieren und entsprechende Anträge stellen. Für den Antrag auf die Anerkennung einer Scherbehinderung sind die Versorgungsämter der Städte und Landkreise zuständig. Die Anträge auf die Feststellung eines Pflegegrads und die Gewährung der Umzugszuschüsse für Schwerbehinderte mit Pflegegrad sind an die zuständigen Pflegekassen zu richten. Die Zuschüsse in Form der Reduzierung der Steuerlast erfordern eine Einkommenssteuererklärung.

Zuschüsse beim Umzug mit Schwerbehinderten – Nutzen Sie Ihre Vorteile!

Persönlichkeit

Wir sind ein inhabergeführtes Umzugsunternehmen.

Faire Preise

Bei uns erhalten Sie immer faire Preise.

Zuverlässigkeit

Unsere Terminvereinbarung ist für uns Gesetz!

Ab- und Aufbau

Sie können Ihre Möbel von uns Ab- und Aufbauen lassen.

Transport

Wir sichern die verpackten Möbel und Kartons doppelt.

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Antrag auf Zuschuss Umzug Schwerbehinderte abgelehnt: Was nun?

Werden die Anträge auf die Anerkennung der Schwerbehinderung und eines Pflegegrads trotz des Vorliegens der dafür notwendigen Anforderungen abgelehnt, haben die Betroffenen genau wie bei der Ablehnung der Anerkennung der Umzugskosten als steuerlichen Abzugsposten die Möglichkeit eines Widerspruchs. Das Widerspruchsverfahren verursacht keine Kosten und sollte in der Regel binnen drei Monaten mit einem neuen Bescheid abgeschlossen werden. Bleiben die Versorgungsämter und Pflegekassen unberechtigterweise bei ihrer ablehnenden Haltung, können Betroffene eine Klage bei den zuständigen Sozialgerichten einreichen. Gerichtsgebühren fallen dafür nicht an und in der ersten Instanz besteht auch keine Anwaltspflicht. Das heißt, Betroffene gehen dabei kein Kostenrisiko ein.

Selbstverständlich können Betroffene auch den Zuschuss Umzug für Schwerbehinderte mit Pflegegrad bei den zuständigen Sozialgerichten einklagen. Wer sich trotz der fehlenden Anwaltspflicht im Widerspruchsverfahren und in der ersten Instanz anwaltlich beraten lassen möchte, kann entweder seine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen, die Anwaltskosten aus der eigenen Tasche bezahlen oder beim zuständigen Amtsgericht einen auf die Gewährung von Beratungskostenhilfe stellen. Voraussetzungen dafür sind neben einem niedrigen Einkommen auch gute Erfolgsaussichten.

Notwendigkeit für Zuschuss Umzug Schwerbehinderte steigt in Zukunft

Haben Sie sich über die Verschiebung des regulären Renteneintrittsalters geärgert? Zwar war sie aus der wirtschaftlichen Sicht der Rentenversicherung unumgänglich, aber die längere körperliche Belastung durch die berufliche Tätigkeit führt auch dazu, dass immer mehr Seniorinnen und Senioren eine Behinderung oder sogar Schwerbehinderung aufweisen. Nun müssen andere Leistungsträger die Folgen tragen, obwohl sie ohnehin durch die steigende Lebenserwartung der Menschen belastet werden. Sie liegt in Deutschland bei männlichen Neugeborenen aktuell bei 78,6 Jahren und bei weiblichen Neugeborenen bei 83,4 Jahren. Es ist also jetzt schon absehbar, dass in Zukunft immer mehr Menschen auf Umzugszuschüsse für Schwerbehinderte angewiesen sind. Deshalb halten wir es für wichtig, als Umzugsunternehmen zur Aufklärung über die Nachfrageleistungen für Menschen mit Behinderungen und Pflegegrad beizutragen.

Sie benötigen einen Kostenvoranschlag für den Antrag auf Umzugszuschüsse für Schwerbehinderte mit Pflegegrad? – Sprechen Sie einfach unseren Kundendienst an!

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