Nach dem Umzug

Sind Sie bereits umgezogen? Was ist zu beachten? Wir sind umgezogen, was nun?

Nach dem Umzug

Sind Sie bereits umgezogen? Was ist zu beachten? Wir sind umgezogen, was nun?

Ihr Umzug am Wunschtermin

Haben Sie einen Wunschtermin für den Umzug, profitieren Sie von der Flexibilität,
die wir als Umzugsunternehmen in Greifswald durch einen umfangreichen Fuhrpark
und einer großen Zahl erfahrener Möbelpacker und Fahrer garantieren können. Suchen Sie ein Umzugsunternehmen Rügen o. Umzugsunternehmen Greifswald? Ebert Umzüge ist für Sie da. Rufen Sie uns gerne an!

Alle Vorteile vom Umzugsunternehmen für Sie im Überblick:

  • Wir sind ein Inhabergeführtes Umzugsunternehmen.
  • Bei uns erhalten Sie immer faire Preise.
  • Wir machen Individuelle Angebote, Sie bezahlen nur das was Sie brauchen.
  • Zuverlässigkeit: Unsere Terminvereinbarung ist für uns Gesetz!
  • Flexibilität: z.B. besondere Anforderungen bei Seniorenumzügen oder Gewerbeumzügen

Nach dem Umzug und?

Wenn Sie weitere Details mit uns abklären möchten, Fragen haben oder persönliche Umzugslösungen wünschen: Rufen Sie uns an! Wir machen es möglich! Wir kommen gerne zu Ihnen und erstellen ein kostenloses Angebot. Ebert Umzüge hilft Ihnen gerne weiter!

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  • Abrechnungsmanagement bei der Förderung „Wohnumfeldverbesserung“

  • Tipps zur Umzugsfinanzierung

  • Checklisten für die Umzugsvorbereitung

  • Lieferung von Umzugskartons und Packmaterial

  • Bereitstellung der Umzugstransporter mit Fahrer

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Haben Sie Fragen dazu?

Rufen Sie uns gerne an!

Nach dem Umzug unbedingt Ummelden!

Was ist noch zu beachten? Beim zuständigen Einwohnermeldeamt innerhalb der ersten beiden Wochen ummelden. Auch innerhalb einer Stadt oder Gemeinde!  Sonst kann es teuer werden.

Auto ummelden. Beim Straßenverkehrsamt mit Personalausweis, Kfz-Schein und -Brief sowie der Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt vorsprechen. Beim Umzug in eine neue Gemeinde ist zusätzlich eine eVB-Nummer elektronische Versicherungsnummer) der KFZ-Versicherung nötig. Alle wichtigen Versicherungen allgemein von Ihrer neuen Anschrift in Kenntnis setzen.

Sie erhalten Sozialleistungen? In diesem Fall alle Ämter wie Sozialamt, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsamt, Rentenversorgungsamt, Bafög-Amt etc. über Ihre neue Adresse informieren.

Wasser, Strom, Gas oder Fernwärmeanbieter, falls nicht schon vom Vermieter erledigt.

Finanzamt

Ein Wohnungswechsel Innerhalb der Gemeinde wird durch die nächste Steuererklärung transparent. Bei Ortswechsel in eine andere Gemeinde bitte das alte Finanzamt informieren.

Tipp: Umzugskosten können steuermindernd geltend gemacht werden. Alle Belege aufheben.

Umzugsfirma

Rufen Sie die Spedition an, wenn die Umzugskartons wieder abgeholt werden können. Sollten noch Nacharbeiten nötig sein, können diese besprochen werden. Außerdem hat Ihre Umzugsspedition so Kenntnis von Ihrer neuen Telefonnummer.

Pass-genau

Gültigkeit von Pässen und Ausweispapieren überprüfen (Adresse).

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