Kann man als Rentner Umzugskosten beantragen?

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Ein Umzug im Rentenalter ist oft mit gemischten Gefühlen verbunden. Einerseits kann er neue Lebensqualität bringen – zum Beispiel durch eine barrierefreie Wohnung, eine bessere Nähe zu Familie oder medizinischer Versorgung. Andererseits bringt ein Wohnungswechsel auch organisatorische und vor allem finanzielle Herausforderungen mit sich. Eine häufig gestellte Frage lautet daher: Können Rentner Umzugskosten irgendwo geltend machen oder finanzielle Unterstützung beantragen? Die Antwort ist: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das durchaus möglich. In diesem Artikel schauen wir uns an, welche Stellen helfen können, welche Voraussetzungen gelten und wie man Unterstützung beantragt.

Umzugshelfer vor Ort
Planung, Anträge etc.
Ab- und Aufbau
Ein- und Auspackservice
Fachgerechte Entsorgung

Mögliche Gründe für einen Umzug im Rentenalter

Ein Umzug im Ruhestand kann viele Gründe haben:

  • Die bisherige Wohnung ist zu groß oder zu teuer
  • Ein Umzug in eine barrierefreie oder altersgerechte Wohnung wird notwendig
  • Der Wunsch nach mehr Nähe zur Familie oder zu Betreuungseinrichtungen
  • Ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder ein betreutes Wohnen
  • Ein Wechsel in eine Wohnung in einer wärmeren oder ruhigeren Umgebung

Diese Gründe sind nachvollziehbar – doch egal ob freiwillig oder aus Notwendigkeit, ein Umzug kostet Geld. Transporte, Helfer, Renovierung, Kaution – da kommt schnell eine hohe Summe zusammen. Für Menschen mit kleiner Rente ist das eine echte Belastung.

Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen

Eine Möglichkeit, die Kosten zu mildern, besteht darin, den Umzug steuerlich geltend zu machen. Zwar zahlen viele Rentner keine oder nur wenig Einkommenssteuer, aber für jene, die eine Steuererklärung abgeben, lohnt sich der Blick auf die „außergewöhnlichen Belastungen“.

Ein Umzug kann steuerlich berücksichtigt werden, wenn er aus zwingenden gesundheitlichen Gründen erfolgt. Dazu zählen z. B.:

  • Der Umzug in eine barrierefreie Wohnung aufgrund körperlicher Einschränkungen
  • Der Wechsel in eine Pflegeeinrichtung
  • Ein Umzug zur Betreuung durch nahe Angehörige

Wichtig: Es muss ein ärztliches Attest oder eine andere Bescheinigung vorliegen, die den Umzug medizinisch notwendig erscheinen lässt. Dann können folgende Kosten abgesetzt werden:

  • Transportkosten
  • Reisekosten
  • Maklergebühren
  • Doppelte Mietzahlungen für kurze Zeiträume

Unterstützung durch das Sozialamt

Für Rentner mit geringem Einkommen kann das Sozialamt eine wichtige Anlaufstelle sein. Wenn die eigene Rente nicht ausreicht, um einen notwendigen Umzug zu stemmen, können hier Leistungen beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Umzug notwendig ist und keine andere Finanzierung möglich ist.

Mögliche Leistungen:

  • Übernahme der Umzugskosten (z. B. Transport, Helfer, Kaution)
  • Unterstützung bei der Einrichtung der neuen Wohnung
  • Beihilfen für notwendige Möbel oder Haushaltsgeräte

Achtung: Diese Leistungen müssen vor dem Umzug beantragt werden. Wer erst nach dem Umzug kommt, hat schlechte Chancen, die Kosten erstattet zu bekommen.

Unterstützung durch die Pflegekasse

Wenn ein Rentner bereits eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad hat, kann auch die Pflegekasse unter bestimmten Umständen helfen. Zum Beispiel:

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Wenn durch den Umzug eine Verbesserung des Wohnumfelds erzielt wird (z. B. Barrierefreiheit), können bis zu 4.000 Euro Zuschuss gewährt werden.
  • Kombinierte Leistungen: In Verbindung mit anderen Pflegeleistungen kann auch die Kostenübernahme von Umbaumaßnahmen oder der Umzug selbst unterstützt werden.

Wichtig ist hier der Nachweis, dass die Maßnahme zur Erleichterung der Pflege oder zur Verbesserung der Lebensumstände dient.

Wohngeld oder Grundsicherung im Alter

Ein weiterer möglicher Weg ist die Beantragung von Wohngeld oder Grundsicherung im Alter. Diese Leistungen sind zwar nicht direkt für Umzüge gedacht, helfen aber dabei, die monatliche Belastung durch Miete zu senken.

  • Wohngeld: Kann helfen, wenn die Miete nach dem Umzug höher ist als vorher und das Einkommen zu niedrig
  • Grundsicherung im Alter: Ist eine Sozialleistung für Rentner mit zu geringem Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts, inklusive angemessener Unterkunftskosten

Auch hier gilt: Vor dem Umzug informieren und ggf. Beratung in Anspruch nehmen.

Weitere Tipps zur Kostenersparnis beim Umzug

Neben staatlicher Unterstützung gibt es auch einige praktische Tipps, wie Rentner die Kosten eines Umzugs reduzieren können:

  • Umzugshelfer aus dem Familien- oder Freundeskreis einplanen
  • Gebrauchte Kartons und Verpackungsmaterial nutzen
  • Sperrmüllabholung durch die Stadt organisieren statt privat
  • Preisvergleiche bei Umzugsunternehmen einholen
  • Nach gemeinnützigen Trägern in der Region suchen, die Unterstützung beim Umzug anbieten (z. B. Caritas, AWO, DRK)

Schritt-für-Schritt: So beantragst du Umzugskosten

  1. Beratung einholen: Bei der Stadtverwaltung, beim Sozialamt oder bei Seniorenberatungsstellen
  2. Notwendigkeit begründen: Medizinische oder soziale Gründe schriftlich darlegen
  3. Kostenvoranschläge einholen: Von Umzugsfirmen oder Helfern
  4. Anträge stellen: Beim zuständigen Amt (z. B. Sozialamt, Pflegekasse)
  5. Schriftliche Bewilligung abwarten: Vor dem Umzug unbedingt die Bestätigung abwarten
  6. Belege aufbewahren: Für spätere Abrechnung oder Steuererklärung

Fazit

Ja, als Rentner kann man unter bestimmten Voraussetzungen Umzugskosten beantragen. Entscheidend ist, ob der Umzug notwendig ist und ob finanzielle Bedürftigkeit besteht. Sozialamt, Pflegekasse und ggf. das Finanzamt können helfen – aber nur, wenn man sich frühzeitig informiert und die nötigen Anträge korrekt stellt. Mit etwas Vorbereitung lässt sich der Umzug nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell stemmen – und einem neuen, altersgerechten Zuhause steht nichts mehr im Weg.

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