Wie viele Tage stehen mir bei einem Umzug zu?

Sonderurlaub wg. Umzug?

Passendes Umzugsunternehmen finden – Hier einige Tipps

Ein Umzug ist oft mit großem organisatorischen Aufwand verbunden. Kisten packen, Möbel abbauen, Behördengänge erledigen und dann alles wieder einrichten – das kostet Zeit und Energie. Viele Arbeitnehmer fragen sich daher: Bekomme ich für einen Umzug eigentlich Sonderurlaub oder bezahlte freie Tage? Die Antwort darauf ist nicht pauschal, denn sie hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem vom Arbeitsvertrag, Tarifverträgen und dem Grund für den Umzug. In diesem Artikel erfährst du, wann und wie viele Tage dir bei einem Umzug zustehen können – und was du tun kannst, wenn dir kein Sonderurlaub gewährt wird.

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Gesetzliche Regelung: Gibt es ein Anrecht auf Sonderurlaub beim Umzug?

Das deutsche Arbeitsrecht sieht grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug vor. Das bedeutet: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, ihren Beschäftigten für den Umzug bezahlte freie Tage zu gewähren.

Aber: Es gibt Ausnahmen – und genau hier lohnt sich ein Blick ins Detail. Denn es kommt darauf an, warum du umziehst und welche Regelungen in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgehalten sind.

Wann kann ein Umzug Sonderurlaub rechtfertigen?

Sonderurlaub ist laut § 616 BGB in bestimmten Fällen möglich – dann nämlich, wenn ein „vorübergehender, nicht verschuldeter Grund“ dich an der Arbeitsleistung hindert. Allerdings wird dieser Paragraph oft im Arbeitsvertrag ausgeschlossen oder durch spezifische Regelungen ersetzt. Trotzdem gibt es einige Situationen, in denen ein Umzug als Anlass für Sonderurlaub anerkannt wird:

  1. Betrieblicher Umzug (Versetzung)

Wenn du von deinem Arbeitgeber an einen anderen Arbeitsort versetzt wirst und deswegen umziehen musst, ist das in vielen Fällen ein Grund für bezahlten Sonderurlaub. Häufig werden hier 1–2 Tage Sonderurlaub gewährt. Diese Regelung ist oft in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen zu finden.

  1. Umzug aus dienstlichen Gründen (öffentlicher Dienst)

Im öffentlichen Dienst gelten eigene Regeln. Laut dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder TV-L erhalten Beschäftigte einen Tag Sonderurlaub, wenn sie aus dienstlichen Gründen umziehen müssen.

  1. Umzug in eine andere Stadt (berufsbedingt)

Wenn du z. B. eine neue Stelle antrittst und aus diesem Grund umziehst, kann dies je nach Arbeitgeber ebenfalls als Anlass für Sonderurlaub gelten. Auch hier gilt: Nicht verpflichtend, aber manche Arbeitgeber zeigen sich kulant – vor allem, wenn du im Unternehmen bleibst und nur den Standort wechselst.

  1. Privater Umzug

Ziehst du aus rein privaten Gründen um (z. B. Familienzuwachs, Trennung, Eigentumserwerb), hast du in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub. Es kann aber sein, dass dein Arbeitgeber trotzdem einen oder zwei Tage genehmigt – auf freiwilliger Basis oder weil es im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Was sagen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen?

In vielen Branchen gibt es Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die Sonderurlaub bei einem Umzug explizit regeln. Hier ein paar Beispiele:

  • TVöD (öffentlicher Dienst): 1 Tag Sonderurlaub bei dienstlich veranlasstem Umzug
  • IG Metall-Tarifverträge: häufig 1 Tag Sonderurlaub, wenn ein Umzug berufsbedingt erfolgt
  • Einzelhandel, Banken, Versicherungen: Je nach Region und Tarifvertrag unterschiedlich geregelt

Du solltest also unbedingt einen Blick in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag werfen oder bei der Personalabteilung nachfragen, welche Regelung für dich gilt.

Was tun, wenn kein Sonderurlaub gewährt wird?

Wenn dir dein Arbeitgeber keinen Sonderurlaub gibt – und du auch keinen vertraglichen Anspruch hast – bleiben dir folgende Optionen:

  1. Urlaub nehmen

Der klassische Weg ist, einfach ein oder zwei Tage regulären Urlaub für den Umzug zu beantragen. Das ist meist unkompliziert und wird in der Regel genehmigt, solange keine betrieblichen Gründe dagegensprechen.

  1. Überstunden abbauen

Falls du Überstunden angesammelt hast, kannst du eventuell ein oder zwei Tage Freizeitausgleich nutzen. Auch das musst du mit dem Arbeitgeber absprechen, wird aber oft als Kompromisslösung akzeptiert.

  1. Unbezahlten Urlaub nehmen

Wenn du keine Urlaubstage oder Überstunden zur Verfügung hast, kannst du auch um unbezahlte Freistellung bitten. Das solltest du frühzeitig mit deinem Arbeitgeber besprechen und schriftlich festhalten.

  1. Kulanzanfrage stellen

Auch wenn es keinen Anspruch auf Sonderurlaub gibt, kannst du in jedem Fall nachfragen, ob der Arbeitgeber freiwillig ein bis zwei freie Tage gewährt. Manche Chefs zeigen sich kulant – vor allem, wenn der Umzug gut begründet ist und du rechtzeitig Bescheid gibst.

Sonderfälle: Umzug während der Probezeit oder bei Teilzeit

Auch in der Probezeit kannst du grundsätzlich Urlaub beantragen, allerdings solltest du darauf achten, dass du dir dafür bereits einen Urlaubsanspruch erarbeitet hast. Eine gute Absprache mit dem Arbeitgeber ist hier besonders wichtig.

Bei Teilzeitbeschäftigten gelten die gleichen Regeln wie für Vollzeitkräfte – allerdings anteilig, falls der Urlaub entsprechend angepasst ist.

Wie viel Vorlauf sollte ich für die Planung einrechnen?

Ein Umzug will gut geplant sein – das gilt besonders, wenn du dafür freie Tage brauchst. Hier ein paar Tipps zur Organisation:

  • Frühzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen – idealerweise 3–4 Wochen vorher
  • Begründung und Nachweise bereithalten, z. B. Mietvertrag oder Versetzungsbescheid
  • Klare Absprache zur Dauer der Freistellung treffen und schriftlich festhalten

Fazit

Wie viele Tage dir bei einem Umzug zustehen, hängt von deinem Einzelfall ab. Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es in Deutschland nur in Ausnahmefällen – etwa bei einem dienstlich veranlassten Umzug. In vielen Fällen sind Arbeitgeber aber bereit, 1–2 Tage freizugeben, vor allem bei Umzügen mit beruflichem Hintergrund. Wenn du aus privaten Gründen umziehst, bleibt dir meistens nur der Weg über Urlaub, Überstunden oder Kulanz. Wichtig ist in jedem Fall eine rechtzeitige und offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber – dann lässt sich meist eine Lösung finden, die für beide Seiten passt.

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